Liebe Sportler.

Ich habe von den Verantwortlichen für Musikformen folgende Nachricht erhalten:

Nunchackus dürfen nicht mehr im Besitz eines Sportlers sein und es darf auch nicht im Wettkampfsport angewandt werden. Dies geht aus einem Gesetzesurteil aus 2004 hervor. Auch nicht Softnunchakus. Bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass wir sie in unserem neuen Regelwerk als mögliche Waffe mit aufgeführt haben.

Nach einem Telefonat mit Bernd, der sich auch zu 99 % sicher ist, dass kein weiteres Gesetz nach 2004 erlassen wurde, bitte ich dich Werner unter dem Oberbegriff Kategorien die Nunchakus aus Hard- und Softstyle zu streichen. Wir sollten auch einen Vermerk auf der Homepage machen, dass es eine Veränderung im Regelwerk gibt, da ich das neue Regelwerk ja an alle Landesverbände verschickt habe.

Petra.

Die Änderung wurde im Regelwerk vorgenommen. Nunchackus sind nicht mehr als Waffe bei den Musikformen erlaubt.

MfG Werner